Als Prüfingenieur für Standsicherheit erhalte ich Aufträge der unteren Bauaufsichtbehörden zur Durchführung bautechnischer Prüfungen für sogenannte Sonderbauten.
Die Prüfung erstreckt sich auf die Standsicherheit (Statik) und die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile. Dies bedeutet, daß die gesamte statische Berechnung und die zugehörigen Pläne genauestens durchgesehen werden. Fehler werden korrigiert und es wird ein Prüfbericht erstellt. In der Regel ergibt sich ein mehrstufiger Ablauf. Zunächst wird nur die statische Berechnung, also das reine Zahlenwerk geprüft. Entsprechend dem Baufortschritt werden dann die Ausführungspläne durchgesehen. Zudem ist seit Einführung der Bayerischen Bauordnung 2008 eine stichprobenartige Bauüberwachung durch den Prüfingenieur verpflichtend. Die Anerkennung eines Prüfingenieurs erfolgt in Bayern durch die Oberste Baubehörde im Innenministerium. Im Zuge des Anerkennungsverfahrens muß eine besondere Fachkenntnis und Erfahrung nachgewiesen werden.
Die Beauftragung erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter, Bauordnungsämter kreisfreier Städte etc.) im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Die Prüfung von Standsicherheit und Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile muß in dieser Form nur noch für Sonderbauten gemäß BayBO (Bayerischer Bauordnung) durchgeführt werden. Die Auswahl des Prüfingenieurs erfolgt durch die zuständige Behörde. In den meisten Fällen werden aber die Vorschläge bzw. Wünsche des Bauherren akzeptiert.
Die Prüfgebühren werden auf der Grundlage der PrüfVBau (Verordnung über die Prüfingenieure Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen) ermittelt und sind Bestandteil der Genehmigungsgebühren.
Weitere Informationen: http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/bautechnik