Die Bereiche Prüfingenieur für Standsicherheit (Fachrichtungen Holzbau und Metallbau) und Prüfsachverständiger für Standsicherheit sind hinsichtlich der Tätigkeit deckungsgleich. Sie unterscheiden sich nur in der gesetzlichen und vertraglichen Grundlage. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den Tätigkeitsbeschreibungen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstatte ich Gutachten für Gerichte und private
Auftraggeber.
Wiederkehrende Prüfung von Bauwerken:
Im September 2006 hat die Oberste Baubehörde die Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten herausgegeben. Hierin enthalten
sind sowohl Kriterien für zu untersuchende Bauwerke, als auch Anforderungen an die Personen, welche derartige Untersuchungen durchführen.
Als einer der ersten in Bayern wurde ich als besonders fachkundige Person für die Bereiche Holzbau, Metallbau und Massivbau in die Liste der bayerischen Ingenieurekammer Bau eingetragen.
Als beratender Ingenieur bin ich Ansprechpartner für Architekten und Bauherren in Sachen Tragwerksplanung.
„... denn es ist ausgezeichneter Menschen unwürdig, gleich Sklaven Stunden zu verlieren mit Berechnungen.“
Leibniz (1646-1716)