Bei den meisten Bauvorhaben gibt es nur wenige Berührungspunkte zwischen Prüfingenieur und Architekt, da die Kommunikation meist direkt zwischen dem Tragwerksplaner und dem Prüfingenieur abläuft. Trotzdem ist der Architekt ein wichtiger Mittler im Baugeschehen.
Gerade bei Schwierigkeiten ist der Architekt das Bindeglied zum Bauherrn, da er meist der einzige Bevollmächtigte des Bauherrn ist. Weigert sich z.B. die ausführende Firma, Anweisungen des Tragwerksplaners oder des Prüfingenieurs umzusetzten, haben diese de jure keinerlei Weisungsbefugnis.
„Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen.“
Friedrich Dürrenmatt, "Die Physiker"